Die Gremienmitglieder
Der Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat „dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und ist der Verkündigung der Botschaft, der Feier des Glaubens und dem Dienst am Nächsten verpflichtet“ – so die Präambel der Kölner Satzung. Aus dieser grundsätzlichen Feststellung wachsen dem PGR verschiedene Aufgaben zu:
Zum einen soll der Pfarrgemeinderat als Organ des Laienapostolates verschiedene Initiativen in der Gemeinde anregen und koordinieren, d. h. die Mitarbeit von Laien am weltlichen Dienst fördern und – wo erforderlich – selbst durchführen.
Zum anderen dient der PGR aber auch der pastoralen Beratung und Unterstützung des Pfarrers.
Der Pfarrgemeinderat besteht aus dem (leitenden) Pfarrer der Gemeinde und weiteren gewählten Mitglieder, die von der Gemeindemitglieder für 4 Jahren direkt gewählt werden.
Kontakt:
Die Vermögensverwaltung
Nachdem bei den Wahlen im November 2025 nicht die gesetzliche Zahl von mindestens 8 Kandidaten gefunden wurde, musste die Kirchenvorstandswahl ausfallen. Wie für diesen Fall vorgesehen, hat der Generalvikar gem. § 25 Abs. 3 KVVG eine Vermögensverwaltung bestellt. Sie übernimmt ab 1.1.2026 die Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes und besteht aus folgenden Mitgliedern:
Pfarrer Michele Lionetti (Vorsitzender)
Pfarrer Prof. Dr. Dominik Heringer
Gabriele Ark (geschäftsf. Vorsitzende)
Markus Eickholt
Dr. Felix Giedziella
Dr. Stephan Rohn
Stefan Schnüge
Fritz-Jörg Treitz
