Zum Inhalt springen
PGR_KV_2

Die Gremienmitglieder

Der Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat  „dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und ist der Verkündigung der Botschaft, der Feier des Glaubens und dem Dienst am Nächsten verpflichtet“ – so die Präambel der Kölner Satzung. Aus dieser grundsätzlichen Feststellung wachsen dem PGR verschiedene Aufgaben zu:
Zum einen soll der Pfarrgemeinderat als Organ des Laienapostolates verschiedene Initiativen in der Gemeinde anregen und koordinieren, d. h. die Mitarbeit von Laien am weltlichen Dienst fördern und – wo erforderlich – selbst durchführen.
Zum anderen dient der PGR aber auch der pastoralen Beratung und Unterstützung des Pfarrers.

Der Pfarrgemeinderat besteht aus dem (leitenden) Pfarrer der Gemeinde und weiteren gewählten Mitglieder, die von der Gemeindemitglieder für 4 Jahren direkt gewählt werden.

Kontakt:

📨: pgr@engelbertbonifatius.de

Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist der rechtliche Vertreter der juristischen Person Kirchengemeinde. Rechtsgrundlage ist das Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz für die Erzdiözese Köln (KVVG), das das preußische Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens von 1924 in Nordrhein-Westfalen (VVG) am 1.11.2024 abgelöst hat.

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind insbesondere:

  • die Verwaltung der Einrichtungen und des Vermögens,
  • die Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes,
  • die Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion für alle Angestellten,
  • die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien.

Der Kirchenvorstand besteht aus dem (leitenden) Pfarrer der Gemeinde als Vorsitzenden und mindestens 5 weiteren Mitgliedern, die von den Gemeindemitgliedern für jeweils 4 Jahre direkt gewählt werden.

Kontakt:

📨: KV@engelbertbonifatius.de

Informationen zu den Wahlen von Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände.

Am 8. und 9. November ist es soweit, im Erzbistum Köln werden neue Kirchenvorstände (KVs) und neue Pfarrgemeinderäte (PGR) gewählt.

Weitere Informationen inklusive zur Kampagne der PGR- und KV-Wahl finden Sie auf der gemeinsamen Homepage.

Die wichtigsten Informationen zum Thema bereits vorab:

Es gilt weiterhin die PGR-Satzung von 2017: der Grundsatz, dass in jedem Seelsorgebereich Pfarrgemeinderäte zu wählen sind, bleibt bestehen.
Es gelten weiterhin sowohl die Wahlordnungen von 2017 als auch die Aktualisierung von 2021, d.h., dass auch weiterhin beispielsweise Wahlbezirke gebildet werden können.
Im Zusammenhang mit der Satzung und der Wahlordnung gilt das Statut für die Entwicklung der Pastorale Einheiten, hier vor allem §7: “Bei vorliegenden Voraussetzungen kann ein gemeinsamer Rat der pastoralen Einheit auf Ebene der PE gewählt werden.“
Alle Abweichungen von der Satzung und der Wahl müssen auf Antrag vom Erzbischof genehmigt werden.

Weitere Informationen:

Der Kirchenvorstand ist das zentrale Gremium für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden. Die Amtsinhaber vertreten die Kirchengemeinde auch in Rechtsgeschäften nach außen. Bestimmt werden sie alle vier Jahre durch eine demokratische Wahl.

Damit Kandidaten, Wähler aber auch Organisatoren bestmöglich auf die KV-Wahlen sowie auf die parallel stattfindenden Pfarrgemeinderatswahlen vorbereitet sind, werden seitens Erzbistums Köln und des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Köln zahlreiche Begleitangebote zur Verfügung gestellt.

 

Weitere Informationen: